Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland
"In Deutschland läuft ein Baugenehmigungsverfahren in der Regel nach einem ähnlichen Grundschema ab: Erst prüfen Bauherr:innen die planungsrechtlichen Vorgaben, etwa ob ein Bebauungsplan existiert und wie das Grundstück darin genutzt werden darf. Danach folgt der Bauantrag mit den erforderlichen Unterlagen, anschließend prüft die zuständige Behörde das Vorhaben auf Übereinstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und entscheidet über die Genehmigung. Grundlage dafür ist die Musterbauordnung (MBO), die als bundesweit einheitliche Orientierung dient, auch wenn die Details nicht überall gleich geregelt sind. Der Ablauf unterscheidet sich jedoch je Bundesland, weil jedes Land seine eigene Landesbauordnung erlässt und damit festlegt, wie das Verfahren praktisch ausgestaltet wird. Dazu gehören etwa Fragen, welche Vorhaben verfahrensfrei oder genehmigungsfrei sein können, wie der Umfang der einzureichenden Unterlagen aussieht und welche Anforderungen an die Bauvorlageberechtigung gelten. Auch bei Fristen, Zuständigkeiten und der Frage, ob digitale Antragswege möglich sind, gibt es je nach Bundesland Unterschiede. Wer in seo_ort plant, sollte deshalb frühzeitig prüfen, welche konkreten Regeln dort gelten, statt sich nur auf allgemeine Verfahrensbeschreibungen zu verlassen. Wichtig ist außerdem: Nicht jede bauliche Maßnahme landet automatisch im klassischen Genehmigungsverfahren. Je nach Art und Umfang des Vorhabens kann das Verfahren verkürzt sein oder ganz entfallen, wenn das Landesrecht dafür eine Ausnahme vorsieht. Umgekehrt kann es bei bestimmten Konstellationen zusätzliche Prüfschritte geben, etwa wenn das Vorhaben besondere Anforderungen berührt. So entsteht trotz des ähnlichen Grundmusters ein je Bundesland unterschiedlich geprägter Ablauf, der für die Planung und Vorbereitung entscheidend ist.
Landesbauordnungen im Überblick
| Bundesland | Landesbauordnung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) |
| Bayern | Bayerische Bauordnung (BayBO) |
| Berlin | Bauordnung für Berlin (BauO Bln) |
| Brandenburg | Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) |
| Bremen | Bremische Landesbauordnung (BremLBO) |
| Hamburg | Hamburgische Bauordnung (HBauO) |
| Hessen | Hessische Bauordnung (HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) |
| Niedersachsen | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) |
| Saarland | Landesbauordnung Saarland (LBO) |
| Sachsen | Sächsische Bauordnung (SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) |
| Thüringen | Thüringer Bauordnung (ThürBO) |
Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.
Bauantrag stellen in Hanau
Zuständig ist die Bauaufsicht in Hanau. Bauanträge werden in Hessen schrittweise auf das digitale Bauportal Hessen umgestellt.
Zum Bauportal Hessen (Landesministerium)Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.
Besonderheiten in Hessen
In Hessen sollten Bauherren vor allem klären, ob ihr Vorhaben überhaupt in das Genehmigungsverfahren fällt oder ganz ohne Genehmigung auskommt. Denn verfahrensfreie beziehungsweise genehmigungsfreie Bauvorhaben sind zwar grundsätzlich möglich, der genaue Umfang hängt aber von den konkreten Umständen ab. Achten Sie deshalb darauf, welche Unterlagen und Nachweise Sie einreichen müssen, falls doch ein Antrag nötig ist, und stimmen Sie die Planung frühzeitig mit den zuständigen Stellen ab. So vermeiden Sie typische Rückfragen im Prüfprozess.
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.
Bauunternehmen und Architekten finden
Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Hanau.
Zum VerzeichnisWeitere Themen im Hausbau-Ratgeber
Quellen & Redaktion
Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.